Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Marktüberwachungsverordnung zwingt zur Überarbeitung des ProdSG. Mit der Ausgliederung der überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem 9. Abschnitt ProdSG wird das ProdSG zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Zusätzlich sollen im ProdSG die Bestimmungen für die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens im Lichte von Erfahrungen aus dem Vollzug überarbeitet und konkretisiert werden.