Ein Arbeitnehmer, der infolge des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht, einen Schlüsseldienst herbeiruft und gleichwohl versucht, über ein Fenster einzusteigen, um eine Beschädigung der Haustür durch den Schlüsseldienst zu vermeiden und dabei abstürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.
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