Eine tätliche Auseinandersetzung im Zuge einer jahrelangen Nachbarschaftsstreitigkeit löst keinen Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung aus, auch dann nicht, wenn sich das Geschehen während einer beruflichen Tätigkeit abgespielt hat, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: L 6 U 3639/16).Â
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