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Rechtsprechung und Urteile

„Einstieg“ in die eigene Wohnung kein Arbeitsunfall

Ein Arbeitnehmer, der infolge des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht, einen Schlüsseldienst herbeiruft und gleichwohl versucht, über ein Fenster einzusteigen, um eine Beschädigung der Haustür durch den Schlüsseldienst zu vermeiden und dabei abstürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.

Croupier hat keinen Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die ArbStättV geht damit davon aus, dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet.

Hundebiss ist kein Arbeitsunfall

Ein Hundebiss ist kein Arbeitsunfall wenn der Hund privat betreut wird. Zu diesem Urteil kam das Hessische Landessozialgericht (L 3 U 171/13) und wies damit die Berufung des klagenden Hundebesitzers zurück.

Radarstrahlenexposition muss keine Berufskrankheit begründen

Der Kläger verrichtete von 1979 bis 1981 seinen Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR als Funker und war infolgedessen der Radarstrahlung ausgesetzt. Diese habe bei ihm zu Gürtelrose, Diabetes, Bandscheibenvorfälle, Polyarthritis geführt, die nach Berufskrankheiten-Verordnung der DDR als Berufskrankheiten aufgeführt waren.

Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung

Berufsgenossenschaften dürfen die Abfindung von Arbeitsunfallopfern mit dem Kapitalwert der Verletztenrente ablehnen, wenn nach ärztlicher Feststellung eine verkürzte Lebenserwartung des Betroffenen besteht.

Projektarbeiten außerhalb der Schule können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen

Ein Unfall auf dem Heimweg von einer Projektarbeit ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn diese eigentlich zum Unterricht gehört und im Normalfall unter der Aufsicht von Lehrpersonen steht – auch wenn sich der Schüler dabei außerhalb des Schulgeländes befand. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden (L 6 U 4904/14).

Teilnahme an Firmenlauf ist versichert

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden (S 1 U 99/14), dass die Teilnahme an einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Eine 48-jährige Angestellte stürzte nach einem Firmenlauf beim Überqueren der Straßen und verletzte sich dabei an Knie und Gesicht.

Sturz beim Hoftorschließen kann Wegeunfall sein

Der 1952 geborene Kläger war als Schulhausmeister. Am 28. Januar 2013 wollte er gegen 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnen. Sein Wohnhaus verließ er – wie üblich – gegen 6:15 Uhr durch die Haustür. Sein Auto war auf dem mit einem Hoftor abgegrenzten Innenhof geparkt.

Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Sturzes im Hotelzimmer als Arbeitsunfall abgewiesen.

Der aus Kempen stammende Diplom-Ingenieur übernachtete im Februar 2014 während einer Dienstreise im Radisson Blu Hotel in Lübeck.

Sturz durch Schwindel kann ein Arbeitsunfall sein

Einem 1964 geborenen Laborleiter wurde im Oktober 2008 in seinem Büro schwindelig. Beim Versuch sich mit der Hand auf einem nicht arretierten Rollcontainer abzustützen, rutschte dieser weg und stürzte. Dabei zerbrach sein Brillenglas und perforierte die linke Hornhautlinse, was anschließend zu einem dauerhaft reduzierten Sehvermögen führte.

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