Diese europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umwelt, den Prinzipen des „Design for All“ sowie „Universal Design“ folgend.

Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.
Die DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“ richtet sich an die Elektrofachkraft, die mit der Prüfung elektrischer Anlagen beauftragt ist bzw. als zur Prüfung befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die wiederkehrenden Prüfungen an ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln durchführt. Die Vorgehensweise bei den Prüfungen wird beschrieben und die Anforderungen aus der Normung werden erläutert.
In der DGUV Information 201-012 wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für sogenannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben.
Die DGUV Information 201-052 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung, um Arbeiten des Rohrleitungsbaus sicherheitsgerecht vorzubereiten.
Die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ ist geändert und ergänzt worden.
Die TRBA 255 konkretisiert die Biostoffverordnung (BioStoffV) [1] für die Dauer den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Infektionsschutzgesetz, die durch nicht ausreichend impfpräventable respiratorische Viren – im Folgenden „pandemische Viren“ – verursacht wird. Sie findet auch Anwendung, wenn aufgrund vorliegender Erkenntnisse – insbesondere über eine internationale biologische Gefahrenlage – damit gerechnet werden muss, dass es zu einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kommen kann.
Diese TRBA gilt für den Umgang mit Biostoffen bei Tätigkeiten in Anlagen zur Behandlung beziehungsweise stofflichen oder energetischen Verwertung von Abfällen. Außerdem gilt diese TRBA für Sortieranalysen und manuelles Sortieren von Abfällen außerhalb von Abfallbehandlungsanlagen.
Die DGUV Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein solches Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.
In der DGUV Information 203-094 „Radon – eine Handlungshilfe zu Expositionsmessungen, zur Interpretation von Messergebnissen und zu Strahlenschutzmaßnahmen“ bietet eine Übersicht, über die gesetzliche Grundlage, was Radon ist, wer eine Radonkonzentrationsmessung durchführen muss, wie die Messergebnisse einzuschätzen sind und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.