Geändert TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Geändert TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe

Die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ ist geändert und ergänzt worden.

In Abschnitt 3 in der Liste

  • muss es im Tabellenkopf unter „Harmonisierte Einstufung“ heißen „…(… Teil 3 Tabelle 3)…“, b) werden die Stoffeinträge zu Bis(tributylzinn)oxid und Cobalt-Metall gestrichen (Hinweis: es besteht jeweils eine harmonisierte Einstufung) und wird der Stoffeintrag zu Trichlormethan geändert.
  • In Abschnitt 5 werden zudem im Verzeichnis der CAS-Nummern die folgenden Einträge gestrichen: Bis(tributylzinn)oxid, Cobalt-Metall, Blei-Metall und Arsen-Metall.

Detailliertere Informationen finden Sie hier