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Veranstaltungen

Geändert TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Diese TRGS gilt für Gefährdungen von Beschäftigten und anderer Personen durch die gefährlichen Eigenschaften von flüssigen oder festen Gefahrstoffen beim Lagern in ortsfesten Behältern in Räumen und im Freien, einschließlich

  1. des Befüllens und Entleerens der ortsfesten Behälter einschließlich deren Befüll- und Entnahmeeinrichtungen und sicherheitstechnisch erforderlicher Ausrüstung,

Geändert Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Am 4. April 2017 ist das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 626). Artikel 148 ändert die Gefahrstoffverordnung. Dieses Gesetz trat am 05.04.2017 in Kraft.

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Neu TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Diese TRGS beschreibt die Vorgehensweisen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten nach § 2 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere nach § 6 Absatz 3 und § 8 Absatz 2 GefStoffV. Sie gilt nicht für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung.

Zurückgezogen DGUV Information 213-024 Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC Programme und Datenbanken – eine Übersicht

Ein wesentlicher Grund für die Zurückziehung ist die in den letzten Jahren rasante Entwicklung online-basierter Datenbanken, deren Ab-bildung mit Printmedien nicht mehr sinnvoll erfolgen kann.

6. Sankt Augustiner Expertentreff „Gefahrstoffe“

Die Themen des 6. Sankt Augustiner Expertentreffs sind: Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht: Mutterschutz und Gefahrstoffrecht, Gesundheitsrisiken durch Aluminium, Asbest – alte Gefahren neu erkannt – was ist zu tun?, Anforderungen an die Fachkunde, Allergien bei Berufsanfängern, Emissionen bei additiven Fertigungsverfahren (3D-Druck) und „Speed-Datenbanking“

Berichtigte TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe  „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (TRGS 910) gilt für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1A oder 1B nach CLP-Verordnung sowie Kategorie 1 oder 2 nach TRGS 905 oder bei Stoffen, Zubereitungen oder Verfahren gemäß § 2 Absatz 3 Nr.

Geändert TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“

In der Technische Regel für Gefahrstoffe „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ (TRGS 420) ist der Anhang „Verzeichnis der vom AGS als VSK anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren“ geändert und ergänzt worden.

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Geändert TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“ (TRGS 407) ist geändert und ergänzt worden. In Nummer 3.2.4 Absatz 4 Satz 5 heißt es nun „siehe dazu TRBS 3146/TRGS 746 Nummer 4.5.3.2“ statt „siehe dazu TRBS 3146/TRGS 726 Nummern 4.1.7.2 und 4.1.8.2 jeweils Absatz 6“.

Entwurf VDI/DVS 6005 Gefahrstoffe und Lüftungstechnik beim Schweißen

In der überarbeiteten Fassung dieser Richtlinie wurden erforderliche inhaltliche Korrekturen vorgenommen und Regelwerke des VDI, des DVS und des VDMA zusammengeführt. Wie die Vorgängerwerke wurde auch diese Richtlinie von einem VDI/DVS-Gemeinschaftsausschuss erarbeitet. Die Richtlinie gibt Anwendungshinweise für die Planung von Lüftungsmaßnahmen an Schweißarbeitsplätzen.

Neu TRGS 746 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“ (TRGS 746) gilt für ortsfeste Druckanlagen zur Lagerung von Gasen und von Cyanwasserstoff (HCN) einschließlich Errichten, Aufstellen, Befüllen, Entleeren, Instandhalten, Stillsetzen und Demontieren.

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