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Veranstaltungen

Neu TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein. Nummer 3 dieser TRGS beschreibt die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung,

Neu ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie beschreibt eine Vorgehensweise zur Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV.

Diese ASR gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.

Neu Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3) „Gefährdungsbeurteilung“

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie beschreibt eine Vorgehensweise zur Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Sie gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.

Neu TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Die TRBA 400 findet Anwendung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach den Paragrafen 4 bis 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) und bei der Unterrichtung der Beschäftigten. Sie beschreibt die dafür erforderlichen Verfahrensschritte und die Vorgehensweise und legt Beurteilungskriterien fest, auf deren Basis Schutzmaßnahmen abzuleiten sind.

Neu AMR Nr. 3.2 „Arbeitsmedizinische Prävention“

Diese AMR regelt die Einbindung des arbeitsmedizinischen Sachverstandes des Betriebsarztes bezogen auf die Gefährdungsbeurteilung und die arbeitsmedizinische Beratung im Rahmen der Unterweisung der Beschäftigten. Sie konkretisiert damit zugleich die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-,

LV 59 – Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Die GDA-Leitlinie  Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation  beschreibt für die Unfallversicherungsträger und die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei der Überwachung und Beratung der Betriebe. Darauf setzt die vorliegende LASI-Veröffentlichung 59 auf und konkretisiert die GDA-Leitlinie, ohne deren inhaltlichen Rahmen zu überschreiten.

Geändert TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“ (TRGS 407) ist geändert und ergänzt worden. In Nummer 3.2.4 Absatz 4 Satz 5 heißt es nun „siehe dazu TRBS 3146/TRGS 746 Nummer 4.5.3.2“ statt „siehe dazu TRBS 3146/TRGS 726 Nummern 4.1.7.2 und 4.1.8.2 jeweils Absatz 6“.

Geändert TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ (TRGS 402) ist umfangreich geändert worden. Die detaillierten Änderungen finden Sie hier

Detaillierte Informationen zur TRGS 402 finden Sie hier

Überarbeitet DGUV Information 209-051 Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe

Die DGUV Information wurde überarbeitet. Sie fasst die „sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ zusammen, auf deren Grundlage eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung nach §6 der Biostoffverordnung (BioStoffV) und nachfolgende Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann.

Detaillierte Informationen erhalten Sie hier

Chefsache Mensch: Erfahrungsaustausch für Unternehmerinnen und Unternehmer zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Psyche

Termin:17. November 2016, 14:30 Uhr bis 18:00 UhrVeranstaltungsort:

Bochum
Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6-8
44801 Bochum

Inhalt:

In Ihrem betrieblichen Alltag müssen Sie sich täglich neuen Herausforderungen stellen. Der Anstieg von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühverrentungen,

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