Die DGUV Information 213-512 stellt ein von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen in der Luft in Arbeitsbereichen dar.
Es wurde ein neues Verfahren 03 „Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Carbograph/Carboxen, Gaschromatographie nach Thermodesorption“ mit einer relativen Bestimmungsgrenze von 0,23 mg/m3 implementiert.
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