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Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20
28. September 2017
Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde.
Der Unternehmer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl, die von der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Unternehmer und dessen Beauftragte bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützen (§ 22 SGB VII). Die dafür notwendigen Kenntnisse erhalten die Teilnehmer in diesem Lehrgang.
- Oberbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Überwachung des Arbeitsschutzes
- Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Verantwortlichkeiten
- Prozesse
- Regelmäßige Prüfungen
- Vorschriften und Regelwerke
- Unfalluntersuchung und Unfallursachenermittlung
- Gesundheitsschutz im Betrieb
- Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten
- Vorgeschriebene Mindestzahl nach UVV
- Bestellung der Sicherheitsbeauftragten