Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde.
Der Unternehmer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl, die von der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Unternehmer und dessen Beauftragte bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützen (§ 22 SGB VII).
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