Die DGUV Information wurde bisher als BGI 5150 geführt.

Die DGUV Information wurde bisher als BGI 5150 geführt.
Dieser DGUV Grundsatz richtet den Fokus auf traumatische Ereignisse. Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen. Diese beinhalten die Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthaften Gesundheitsschäden oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen oder anderer Person(en).
Schwere Unfälle, tätliche Angriffe, Überfälle, der Einsatz in Katastrophengebieten – immer wieder erleben Versicherte traumatische Ereignisse. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können die Folge sein.
Die  DGUV Information 213-505 „Verfahren zur Bestimmung von sechswertigem Chrom“, bisher BGI 505-5, ist geändert worden. Die Änderungen sind redaktioneller Natur.
Das Hängetrauma kann zustande kommen, wenn bei längerem, bewegungslosem Hängen in einem Auffanggurt, z.B. nach einem Sturz von einer Turmplattform, der Rückstrom des Blutes aus den Beinen behindert wird bzw. verloren geht. Aufgrund von Bewegungslosigkeit fehlt die Funktion der so genannten „Muskelpumpe“ durch die Beinmuskulatur, wodurch eine große Menge des Blutes in den Beinen versackt. Dies kann zu einem (Kreislauf)-Schock führen, weshalb das Hängetrauma einem orthostatischen Schock entspricht. In dieser Situation sind bei der Rettung und der Ersten Hilfe besondere Maßnahmen geboten.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitungen und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die vorliegende Schrift will allen Lehrkräften, die mit ihren Schülerinnen und Schülern über richtiges Verhalten im Alarmfall sprechen, Hinweise und Ratschläge geben.
Die DGUV Information „Türen und Tore“ richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin/den Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
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Ein Kran muss t​äglich vor Arbeitsbeginn auf den sicheren Zustand hin gepr​üft werden. Ebenso sind M​ängel und notwendige Reparaturen am Kran zu dokumentieren. Dieses Kran-Kontrollbuch dient der Dokumentation der durchgef​ührten Prüfungen durch den Kranf​ührer und die Kranf​ührerin. Ebenfalls wird die Feststellung von Mängeln sowie deren Abstellung dokumentiert.​
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Täglich werden in Speditionen und in Betrieben des Öffentlichen Dienstes Stoffe und Güter in Gebinden umgeschlagen. Dabei finden zahlreiche Transporte von Gebinden statt, mit denen gefährliche Stoffe bereitgestellt oder zu Entsorgungsstellen gebracht werden. Dabei sind Beschädigungen von Gebinden nicht auszuschließen,
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