Die DGUV Information 213-501 beinhaltet zwei von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentration von Acrylnitril in der Luft in Arbeitsbereichen.

Die DGUV Information 213-501 beinhaltet zwei von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentration von Acrylnitril in der Luft in Arbeitsbereichen.
Sauerstoff gilt an sich als harmloser Stoff. Seine Gefährlichkeit steigt jedoch schnell mit steigender Konzentration, z. B. werden Verbrennungsvorgänge schneller und heißer, Explosionen werden wahrscheinlicher, Öle und Fette können sich selbst entzünden.
Die DGUV Information 209-072 „Wasserstoffsicherheit in Werkstätten“ vermittelt neben Grundlagen der Wasserstofftechnik und Eigenschaften von Wasserstoff auszugsweise Informationen zu wesentlichen Komponenten der Wasserstofftechnik, z. B. der Speichertechnik.
Die überarbeitete DGUV Information 202-092 „Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen“ hilft Trägern, Leitungen und pädagogischen Fachkräften, die Anforderungen der Medikamentengabe in der Kindertagesbetreuung sicher umzusetzen. Aufsichtspersonen können diese DGUV Information im Beratungsfall als gesicherte Fachmeinung heranziehen.
Die vorliegende Orientierungshilfe will zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ einen Beitrag zur Sensibilisierung leisten und gleichzeitig die wesentlichen Informationen für eine rechtssichere Umsetzung liefern. Insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer von KMU sowie deren Führungskräfte sollen ermutigt und unterstützt werden, dieses gesetzlich geforderte Instrument zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit zu nutzen.
Die DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Kreditinstituten tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die DGUV Regel 115-004 „Überfallprävention in Spielstätten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Spielstätten tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die DGUV Regel 115-005 „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Kassen und in Zahlstellen der öffentlichen Hand tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die DGUV Regel 108-010 „Überfallprävention in Verkaufsstellen“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Verkaufsstellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ wird die bisherigen Vorschriften 25 und 26 „Kassen“ sowie die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ ersetzen. Erstmals sind auch Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in den Geltungsbereich einbezogen.