Diese DGUV Information 214-036 „Prüfinformation Fahrgastschiff“ gibt Hinweise zu prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die an Bord eines Fahrgastschiffes vorzufinden sind.

Diese DGUV Information 214-036 „Prüfinformation Fahrgastschiff“ gibt Hinweise zu prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die an Bord eines Fahrgastschiffes vorzufinden sind.
Die DGUV Information 213-716 enthält Hinweise zu den erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Vorbehandlungs- und Beschichtungsverfahren sowie bei der Nachbehandlung und Verfahrenstechnik in der Galvanik.
Der Einsatz von Abfallsammelfahrzeugen ist ohne Gefährdung von Personen und Sachen nur möglich, wenn Straßen und Fahrwege die erforderlichen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
Der DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ konkretisiert die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an den genannten Produkten.
Die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall ist Bestandteil der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten, z.B. gemäß § 4 der der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Die DGUV Information 209-021 gibt Personen, die Lasten anschlagen, wichtige Hinweise über Tragfähigkeiten bei der Nutzung einer oder mehrerer Stränge sowie unterschiedlicher Neigungswinkel.
Die DGUV Information 202-081 richtet sich an die Leitungen und das aufsichtsführendes Personal in der Kindertagesbetreuung und in Schulen.
Für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen sprechen neben einer Anzahl von direkten wirtschaftlichen Effekten, wie z.B. der Reduktion von Fehlzeiten oder der Gewährung von Prämien bzw. Beitragsnachlässen bei geringem Unfallaufkommen auch eine Reihe von indirekte Auswirkungen, wie z.B. die Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen oder eine Zunahme der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.
Die DGUV Information 203-007 Windenergieanlagen ist geändert worden.
Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.