Geändert DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren – Regel-Recht aktuell
DGUV Vorschriften

Geändert DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren

Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallvershütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist.

Weiterentwicklung in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Ãœberarbeitung notwendig. Parallel erscheint die neue DGUV Regel „Feuerwehren“ (105-049). Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten werden dies schon zum 01.01.2019 umsetzen.

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