Neue DGUV Information 201-054 „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“
Die DGUV Information 201-054 „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ ist neu erschienen. Sie fasst die bisherigen DGUV Regel 101-016 „Dacharbeiten“ (bisher BGR 203) und DGUV Regel 101-020 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ (bisher BGR 214) zusammen. Die Inhalte der Regeln wurden in der DGUV Information 201-054 „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert. Die DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Arbeitsstättenregeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Die DGUV Information 201-054 „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ richtet sich in erster Linie an Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben.
Detaillierte Informationen finden Sie hier