In Betrieben mit Beschäftigten ist der Unternehmer verpflichtet, den fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsätzen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit einzuholen – das besagt das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert, wie der Unternehmer diese Expertinnen und Experten einzusetzen hat,
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