Die DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ enthält ergänzende Anforderungen zur Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen. Im Sinne dieser Information sind auch Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern als Bodenbeläge definiert.
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