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DGUV Regeln

Neu DGUV Regel 105-049 Feuerwehren

Die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ dient der Erläuterung der Normtexte aus der überarbeiteten DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ nach ihrer Inkraftsetzung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten werden dies schon zum 01.01.2019 umsetzen.

Neu DGUV Regel 109-603 Branche Schiffbau

Die Branchenregel Schiffbau hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen speziell im Bereich des Schiffbaus konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

Neu DGUV Regel 101-602 Branche Ausbau

Die DGUV Regel 101-602 „Branche Ausbau“ des Fachbereichs Bauwesen der DGUV bündelt die wichtigsten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Ausbau-Branche und stellt zugleich die hauptsächlichen Gefährdungen für die Beschäftigten sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar.

Geändert DGUV Regel 107-001 Betrieb von Bädern

Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.

Neu DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Die Regel richtet sich an Unternehmer, Arbeitgeber sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft sowie Versicherte, Arbeitnehmer, selbstständige Einzelunternehmer und Künstler. Sie gilt im Besonderen auch für alle Tätigkeiten die im Rahmen von szenischer Darstellung von Schauspielern, Musikern, Tänzern, Artisten, Stuntleuten, Schülern, ehrenamtlich Tätigen und Amateuren durchgeführt werden.

Neu DGUV Regel 109-602 „Branche Galvanik“

Die DGUV Regel „Branche Galvanik“ unterstützt den Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden und damit die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen erfolgreich durchzuführen.

Neu DGUV Regel 113-020 „Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten“

Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen.

Neu DGUV Regeln 101-601 „Branche Rohbau“

Mit der DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ veröffentlicht der Fachbereich Bauwesen der DGUV ein bisher einzigartiges Arbeitsschutzkompendium für Unternehmen, die im Bereich Rohbau tätig sind.

Geändert DGUV Regel 105-002 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Diese DGUV Regel findet Anwendung auf den Taucheinsatz in Hilfeleistungsunternehmen bis zu einer Tauchtiefe von 20 m – in Ausnahmefällen bis 30 m – bei denen Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit).

Neu DGUV Regel 115-801 Branche Zeitarbeit — Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

Die DGUV Regel 115-801 ​​„Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen​​“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverh​ütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Dabei m​üssen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht aus der Zeitarbeit kommen,

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