Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.

Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.
Die Regel richtet sich an Unternehmer, Arbeitgeber sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft sowie Versicherte, Arbeitnehmer, selbstständige Einzelunternehmer und Künstler. Sie gilt im Besonderen auch für alle Tätigkeiten die im Rahmen von szenischer Darstellung von Schauspielern, Musikern, Tänzern, Artisten, Stuntleuten, Schülern, ehrenamtlich Tätigen und Amateuren durchgeführt werden.
Die DGUV Regel „Branche Galvanik“ unterstützt den Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden und damit die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen erfolgreich durchzuführen.
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen.
Mit der DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ veröffentlicht der Fachbereich Bauwesen der DGUV ein bisher einzigartiges Arbeitsschutzkompendium für Unternehmen, die im Bereich Rohbau tätig sind.
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Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Diese DGUV Regel findet Anwendung auf den Taucheinsatz in Hilfeleistungsunternehmen bis zu einer Tauchtiefe von 20 m – in Ausnahmefällen bis 30 m – bei denen Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit).
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Die DGUV Regel 115-801 ​​„Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen​​“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverh​ütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Dabei m​üssen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht aus der Zeitarbeit kommen,
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Die DGUV ​Regel  wurde redaktionell überarbeitet. Die Regel enthält Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und Einrichtungen, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Darüber hinaus werden in dieser Regel ergänzende sicherheitstechnische Hinweise und Erläuterungen zur Gefahrstoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung sowie zum Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen gegeben.
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Call Center sind ein wesentlicher Bestandteil der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Call Center sind entweder eigenständige Unternehmen der Branche Call Center oder häufig auch eigenständigen Abteilungen in anderen Unternehmen. Die Branchenregel Call Center wendet sich an beide Formen von Call Center. Durch diese Branchenregel soll den Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden.
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Die DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Erzeugung von Roheisen und Stahl. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für ein Unternehmen und seine Belegschaft zu erreichen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier
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