Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten.

Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten.
Um dem Straßenverkehr freie und sichere Fahrt zu gewährleisten, sind umfangreiche Arbeiten im Straßenbetrieb und der Straßenunterhaltung notwendig. Dies leisten die Beschäftigten in den Autobahn- und Straßenmeistereien und den kommunalen Baubetriebshöfen.
Die aktualisierte DGUV Regel 101-021 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern im Schornsteinfegerhandwerk Hinweise für die sichere und gesunde Durchführung von typischen Schornsteinfegerarbeiten und unterstützt somit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz.
Die Branchenregel thematisiert nicht nur typische Gefährdungen, wie die Arbeit in Laboren oder den Umgang mit Strom, Maschinen oder Gefahrstoffen. Im Fokus stehen auch typische Studiensituationen wie Praktika, Exkursionen oder Hochschulsport.
Die überarbeitete DGUV Regel 112-199 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine fundierte Hilfestellung bei der Auswahl und Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.
Das Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ des Fachbereichs „Bildungseinrichtungen“ hat die DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“ turnusgemäß überprüft. In diesem Zuge erfolgten lediglich redaktionelle, d. h. sprachliche Anpassungen.
Die Kunststoffindustrie in Deutschland umfasst eine Vielzahl von Unternehmen und Tausende Beschäftigte. Neben der Herstellung verschiedenster Kunststoffprodukte, bei denen in der Regel komplexe Maschinen und chemische Prozesse zum Einsatz kommen, sind hier auch die Bearbeitung von Kunststoff-Formteilen und das Recycling von Kunststoffen zentrale Themenfelder.
Die DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln ist geändert worden.
Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten.
Der Gütertransport findet im öffentlichen Straßenverkehr mit all seinen Gefahren statt. Die meisten Arbeiten verrichten Fahrerinnen und Fahrer von Nutzkraftfahzeugen nicht im eigenen Betrieb, sondern an wechselnden Arbeitsstellen – häufig in einer unbekannten Umgebung. Dies bedeutet eine besondere Herausforderung für die Organisation des Arbeitsschutzes.