Bei der Auftragsvergabe im Sinne von Werk- oder Dienstverträgen sind sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einzuhalten. Für einen Auftraggeber entsteht dadurch im konkreten Fall die Notwendigkeit, die Arbeitsschutzleistung potentieller Auftragnehmer zu bewerten.
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