In diesem Norm-Entwurf sind Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern für den besonderen beruflichen Gebrauch festgelegt.

In diesem Norm-Entwurf sind Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern für den besonderen beruflichen Gebrauch festgelegt.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 205 „Nicht aktive Medizinprodukte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.
Die DGUV Information 213-505 beinhaltet von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentration von sechswertigem Chrom in der Luft in Arbeitsbereichen.
Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ist geändert worden.
Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)1 in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur2.
Die Kunststoffindustrie in Deutschland umfasst eine Vielzahl von Unternehmen und Tausende Beschäftigte. Neben der Herstellung verschiedenster Kunststoffprodukte, bei denen in der Regel komplexe Maschinen und chemische Prozesse zum Einsatz kommen, sind hier auch die Bearbeitung von Kunststoff-Formteilen und das Recycling von Kunststoffen zentrale Themenfelder.
Eine gelungene Kommunikation, bei der alle im Betrieb die Möglichkeit haben, ihre Ideen einzubringen und so die Abläufe kontinuierlich zu verbessern, ist der Schlüssel für betrieblichen Erfolg. Auch im Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung ist dies wichtig, denn Sicherheit und Gesundheit braucht die Beteiligung aller.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 Fußböden ist an zahlreichen Stellen geändert.
Die DGUV Information 207-012 „Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen“ behandelt vorrangig traumatische Ereignisse durch Übergriffe von Patientinnen und Patienten, Angehörigen aber auch Dritten in der Arbeitsumgebung.
Die DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln ist geändert worden.