Gegenüber DIN EN 1540:2012-03 wurden Änderungen vorgenommen.

Gegenüber DIN EN 1540:2012-03 wurden Änderungen vorgenommen.
Dieses Dokument ist vorgesehen als Änderung zu DIN EN 469:2020-12. DIN EN 469:2020-12 legt Mindestleistungsanforderungen für Schutzkleidung fest, die dafür vorgesehen ist, bei Tätigkeiten der Feuerwehr getragen zu werden.
Dieses Dokument ist auch für Armschutzausrüstungen anwendbar. Es wird für alle Handschuhe und anderen Handschutzausrüstungen zum Schutz der Hände oder eines Teils der Hand gegen Hitze und/oder Feuer in einer oder mehrerer der folgenden Formen angewendet.
Dieses Dokument beinhaltet ein weiteres rein nationales Sicherheitszeichen zur Ergänzung der DIN 4844-2:2021-11: Rettungszeichen D-E021 „Ausgangstür für Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen“.
Der DGUV Grundsatz 311-001 „Leitpapier zur Evaluation: Grundverständnis in der gesetzlichen Unfallversicherung“ des Sachgebiets Evaluation beschreibt das gemeinsame Verständnis von Evaluation in der gesetzlichen Unfallversicherung und skizziert in komprimierter Form die wesentlichen Schritte des Evaluationsprozesses.
Die TRGS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert worden.
Die TRGS Biologische Grenzwerte (BGW) ist geändert worden.