Geändert DIN EN ISO 20346:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe (ISO 20346:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20346:2022 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 20346:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe (ISO 20346:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20346:2022 – Regel-Recht aktuell
DIN

Geändert DIN EN ISO 20346:2022-06 Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe (ISO 20346:2021); Deutsche Fassung EN ISO 20346:2022

Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 20346:2014-09 .

Gegenüber DIN EN ISO 20346:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Begriffe wurden überarbeitet;
  • Bild 1 bis Bild 4 wurden überarbeitet;
  • Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 wurden überarbeitet;
  • der Fersenbereich wurde festgelegt (5.2.3);
  • beim Zehenschutz wurde die Verweisung auf EN 12568 durch Verweisungen auf ISO 22568-1 und ISO 22568-2 ersetzt;
  • die Anforderung an die Rutschhemmung wurde überarbeitet (5.3.5 und 6.2.10), die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ und „SRC“ wurden gestrichen und die Kennzeichnungen „SR“ und „Ø“ eingeführt;
  • Anforderungen an die Nahtfestigkeit von Hybridschuhen wurden ergänzt (5.3.7);
  • die Anforderung an Obermaterialien, die nicht die Wasserdampfdurchlässigkeit erfüllen, wurde erläutert (5.4.6);
  • die Anforderungen an die Abriebfestigkeit von Brandsohlen wurden überarbeitet (5.7.4);
  • die Anforderungen an die Laufsohle wurden überarbeitet (5.8);
  • der Abschnitt zur Dicke der Laufsohle wurde überarbeitet (5.8.2.1);
  • die Anforderungen an das Biegeverhalten der Laufsohle wurden erläutert (5.8.5);
  • bei den Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich wird die Prüfung nicht mehr nach EN 12568, sondern basierend auf ISO 22568-3 und ISO 22568-4 durchgeführt;
  • bei den Anforderungen zur Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes wurden Grenzabweichungen hinzugefügt (6.2.3.1);
  • der frühere Anhang A „Hybridschuhe“ wurde in den allgemeinen Text aufgenommen;
  • die optionale Anforderung an den Mittelfußschutz wurde überarbeitet (6.2.6);
  • die optionale Anforderung an den Knöchelschutz wurde präzisiert (6.2.7);
  • eine optionale Anforderung für Anstoßkappen „SC“ wurde ergänzt (6.2.9);
  • eine optionale Anforderung für den Halt der Laufsohlen auf Leitern „LG“ wurde ergänzt (6.4.3);
  • die Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet (Tabelle 16 und Tabelle 20);
  • zwei neue Kategorien, P6 und P7, wurden hinzugefügt (Tabelle 20);
  • Informationen zum Haltbarkeitsdatum wurden hinzugefügt (8.5);
  • ein normativer Anhang A mit Anforderungen an zugerichtete Schutzschuhe wurde ergänzt;
  • ein informativer Anhang B zur Beurteilung der Schuhe durch den Träger wurde ergänzt;
  • ein informativer Anhang C zur Rutschhemmung wurde ergänzt;
  • die Anforderung an elektrisch isolierende Schuhe (EN 50321) wurde gestrichen;
  • der Anhang ZA wurde überarbeitet.

Detailliertere Informationen finden Sie hier