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Vorschriften & Regelwerk

Neu VDI 3819 Blatt 1 Brandschutz für Gebäude – Grundlagen für die Gebäudetechnik – Begriffe, Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

In dieser Richtlinie werden begriffliche und regulative Grundlagen des Brandschutzes zusammengefasst dargestellt. Diese Richtlinie listet, ohne Anspruch auf Gültigkeit oder Vollständigkeit, die zum Zeitpunkt des Erscheinens für den Brandschutz in der Gebäudetechnik relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln auf. Im Hinblick auf die Zielgruppe der Richtlinie ist die Auflistung in Anlehnung an die DIN 276 gegliedert.

Geändert DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr – Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung“

Diese DGUV Information wurde im Jahr 2008 vom Referat 8 „Persönliche Schutzausrüstung“ der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes  (vfdb e.V.) als Richtlinie 0805 erstellt und von der DGUV inhaltsgleich in das Vorschriften- und Regelwerk übernommen. Das Referat 8 der vfdb und das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“

Neu VDI 3397 Blatt 3 Entsorgung von Kühlschmierstoffen

Die Richtlinie behandelt den Kühlschmierstoff (KSS) nach seinem Einsatz. In der Richtlinie wird über die Entsorgung von verbrauchten und unbrauchbaren KSS sowie kühlschmierstoffhaltigen Rückständen informiert. Dabei steht die universelle Anwendung der möglichen Behandlungsverfahren unter Beachtung der geltenden rechtlichen Regeln (Gesetze,

Berichtigte TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ (TRGS 504) gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber einatembarem (E-Fraktion) und alveolengängigem (A-Fraktion) Staub auftreten kann (siehe dazu Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung,

Neu DIN 4548 Betriebs- und Werkstattschränke aus Stahl – Bauformen, Funktions- und Sicherheitsanforderungen, Prüfungen, Bewertung

Diese Norm gilt für in Betrieben allgemein übliche Schränke aus Stahlblech mit Schiebetüren, Flügeltüren, Einschwenktüren, Rollläden, Falttüren und deren unmittelbares Zubehör. Diese Schränke werden im Lager-, Werkstatt- und Archivbereich verwendet und bestehen aus Schrankgehäuse, Fronten (z. B. Türen, Rollläden), Inneneinrichtungen (z.

Neu DIN EN ISO 14122-1 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs und allgemeine Anforderungen (ISO 14122-1:2016); Deutsche Fassung EN ISO 14122-1:2016

Diese Norm gilt für alle Maschinen (stationäre und mobile), für die ortsfeste Zugänge erforderlich sind. Diese Norm gilt für Zugänge, die Bestandteil einer Maschine sind. Diese Norm kann auch für Zugänge angewendet werden, die Teil des Gebäudes sind (z.B. Arbeitsbühnen,

Neu DIN EN ISO 14122-2 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege (ISO 14122-2:2016); Deutsche Fassung EN ISO 14122-2:2016

Diese Norm gilt für alle Maschinen (stationäre und mobile), für die orstfeste Zugänge erforderlich sind. Diese Norm gilt für Arbeitsbühnen und Laufstege, die Bestandteil einer Maschine sind. Diese Norm kann auch für Arbeitsbühnen und Laufstege angewendet werden, die Teil des Gebäudes sind,

Entwurf DIN 4556 Büromöbel – Fußstützen für den Büroarbeitsplatz – Anforderungen und Prüfverfahren

Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren an Fußstützen für die Verwendung in sitzender Körperhaltung am Büro-/Bildschirmarbeitsplatz fest.

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Berichtigte TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe  „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (TRGS 910) gilt für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1A oder 1B nach CLP-Verordnung sowie Kategorie 1 oder 2 nach TRGS 905 oder bei Stoffen, Zubereitungen oder Verfahren gemäß § 2 Absatz 3 Nr.

Neu DIN EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer (ISO 14122-3:2016); Deutsche Fassung EN ISO 14122-3:2016

Diese Norm gilt für alle Maschinen (stationäre und mobile), für die ortsfeste Zugänge erforderlich sind. Diese Norm gilt für Treppen, Treppenleitern und Geländer, die Bestandteil einer Maschine sind. Diese Norm kann auch für Treppen, Treppenleitern und Geländer angewendet werden, die Teil des Gebäudes sind,

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