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Geändert GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Die GGVSEB ist neugefasst worden. Die Neufassung berücksichtigt die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 30. März 2015 (BGBI. I S. 366), den am 8. September 2015 in Kraft getretenen Artikel 489 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S.

Neu DGUV Information 213-100 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“

Diese branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung für staubemittierende Tätigkeiten in der Elektroinstallation wurde von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiter entwickelt. Die Hilfestellung enthält branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen,

Geändert DGUV Information 202-058 Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule

Das Sachgebiet „Schulen“ des Fachbereiches Bildungseinrichtungen hat die im Juli 2003 herausgegebene DGUV Information 202-058 „Sicherheit in der Schule“ grundlegend überarbeitet. Die an Schulleitungen gerichtete Schrift trägt den neuen Titel „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ und gliedert sich nun in vier Kapitel:

  • In den ersten beiden Kapiteln wird in erforderlicher Kürze die notwendige konzeptionelle Grundlage nachhaltig wirksamer Prävention und Gesund-heitsförderung in Schulen beschrieben.

Geändert DGUV Regel 105-002 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Diese DGUV Regel findet Anwendung auf den Taucheinsatz in Hilfeleistungsunternehmen bis zu einer Tauchtiefe von 20 m – in Ausnahmefällen bis 30 m – bei denen Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit).

Neu DGUV Regel 115-801 Branche Zeitarbeit — Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

Die DGUV Regel 115-801 ​​„Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen​​“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverh​ütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Dabei m​üssen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht aus der Zeitarbeit kommen,

Neu TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur.

Zurückgezogen DGUV Information 211-022 Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte

Die DGUV Information 211-022 Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte ist zurückgezogen geworden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Neu DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte haben einen wesentlichen Anteil an den bekannten Erfolgen der Prävention in den letzten Jahrzehnten. Diese Broschüre gibt einen Überblick über

  • die Rolle und die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten,
  • das fachliche Umfeld, in dem sie sich als Arbeitsschützer bewegen,

Zurückgezogen DGUV Information 211-004 Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die  DGUV Information 211-004 „Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ ist zurückgezogen geworden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Geändert TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Diese TRGS gilt für Gefährdungen von Beschäftigten und anderer Personen durch die gefährlichen Eigenschaften von flüssigen oder festen Gefahrstoffen beim Lagern in ortsfesten Behältern in Räumen und im Freien, einschließlich

  1. des Befüllens und Entleerens der ortsfesten Behälter einschließlich deren Befüll- und Entnahmeeinrichtungen und sicherheitstechnisch erforderlicher Ausrüstung,

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