Diese DGUV Information beschreibt Anforderungen an den Brandschutz von Lackieranlagen.

Diese DGUV Information beschreibt Anforderungen an den Brandschutz von Lackieranlagen.
Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten unter Verwendung von Reinigungseinrichtungen. Dabei umfasst das Reinigen auch das Entfernen von Reinigungsflüssigkeiten von den Werkstücken.
Die neue DGUV Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“ unterstützt Unternehmen die Schneeräumungen durchführen. Zudem enthält sie im Hinblick auf die zu erwartenden Schneefallszenarien Hilfestellungen für die Planung von Bauwerken, dem Betreiben von Gebäuden und der Vergabe von Schneeräumungen.
Diese DGUV Information unterstützt Wirtschafter und Unternehmen dabei, die Zulässigkeit von Alleinarbeiten bei der Waldbewirtschaftung zu prüfen und die Planung für Notfälle zu gestalten. Die Information stellt dar, welche Alleinarbeiten im Wald wie technisch abzusichern sind und zeigt auch die Grenzen derzeit verfügbarer technischer Lösungen auf. Ein Schwerpunkt der Schrift liegt dabei auf der Auswahl eines geeigneten Notrufsystems.
Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde vom Ausschuss „Arbeitssicherheit“ des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe (MIRO) für Steinbruchbetriebe erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiterentwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition. Es erfolgt eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert für Staub der A-Fraktion in Höhe von 1,25 mg/m3 unter Anwendung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen eingehalten werden kann oder nicht.
Hubschraubereinsätze sind durch ihre Einsatzbedingungen Prozesse, die hohe Risiken beinhalten. Sie sind ein Beispiel für das Zusammenwirken von komplizierter Technik mit hoher mechanischer Antriebsleistung und der menschlichen Arbeitskraft auf engstem Raum.
§ 1 Absatz 5 der Arbeitsstättenverordnung ist neu gefasst worden. Jetzt heißt es dort zur Gültigkeit: „(5) Diese Verordnung ist für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, nur für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze anzuwenden.“
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Die DGUV Information 202-048 (bisher: GUV-SI 8048) gibt Empfehlungen zu sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen im Sportunterricht allgemein sowie zur Organisation einzelner Sportarten. Die Checklisten sollen die Lehrkräfte darin unterstützen, alle sicherheitsrelevanten Aspekte gut zu überblicken. Sie kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer schulischen Beratungstätigkeit als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.
Die DGUV Information wurde bisher als BGI/GUV-I 503 geführt. Sie enthält zusätzlich das Plakat „Erste Hilfe“ (DGUV Information 2004-003).
Die DGUV Information wurde bisher als BGI 5150 geführt.