Geändert Arbeitsstättenverordnung | Regel-Recht aktuell Geändert Arbeitsstättenverordnung – Regel-Recht aktuell
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Geändert Arbeitsstättenverordnung

§ 1 Absatz 5 der Arbeitsstättenverordnung ist neu gefasst worden. Jetzt heißt es dort zur Gültigkeit: „(5) Diese Verordnung ist für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, nur für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze anzuwenden.“

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