Mit der Verordnung (EU) 2018/588 hat die EU-Kommission den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um folgenden Eintrag ergänzt worden.

Mit der Verordnung (EU) 2018/588 hat die EU-Kommission den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um folgenden Eintrag ergänzt worden.
Nach Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 müssen vom Unternehmer/Betreiber Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Anhand der daraus resultierenden Betriebsanweisungen sind Fahrer für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr bestimmungs- und ordnungsgemäß zu unterweisen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel zu überprüfen sind. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind vom Betreiber zu ermitteln. Durch Einführung der BetrSichV ist der bisher übliche Begriff „UVV-Prüfung“ nicht mehr aktuell.
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 473).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen
Die Richtlinie beschreibt ein einheitliches Vorgehen, um den sicheren Betrieb von additiven Fertigungsanlagen, die Metallpulver mit dem Laser-Strahlschmelzverfahren verarbeiten, zu gewährleisten. Die Relevanz und Anwendbarkeit bestehender Vorschriften benachbarter Technologiefelder wie dem Schweißen, der Pulvermetallurgie und der Nanopartikel wird im Einzelfall bewertet.
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommenÂ
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.