Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.

Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.
Die Norm enthält die deutsche Übersetzung der Internationalen Norm ISO 31000:2018, die vom NA 175-00-04 AA „Grundlagen des Risikomangements“ des DIN-Normenausschusses Organisationsprozesse (NAOrg) in Zusammenarbeit mit Experten der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV) und dem Austrian Standards Institute (ASI) erstellt wurde.
Sicherheitsleitsysteme übermitteln Informationen, die erforderlich sind, damit Personen ein Gebäude effizient verlassen können und sich, falls erforderlich, im Falle eines Brandes oder anderer Notfälle in gekennzeichneten sicheren Bereichen sammeln können. Durch die konsistente Verwendung wird das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Systeme verbessert und die schnelle Erkennung und Wirksamkeit im Notfall unterstützt.
Gegenüber DIN EN 61010-2-010 (VDE 0411-2-010):2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Dokument wurde technisch und redaktionell überarbeitet und aktualisiert und an die Anforderungen von DIN EN 61010-1 (2015) einschliesslich der Änderungen des Amendment 1(2016) zu IEC 61010-1 angepasst.
Gegenüber DIN EN 13098:2001-02 wurden einige Änderungen vorgenommen.
Gegenüber DIN EN 12413:2011-05 wurden einige Änderungen vorgenommen.
Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ hat die DGUV Information 213-044 „Gefährliche Stoffe an Hochschulen – Hinweise für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter“ sowie deren englische Übersetzung DGUV Information 213-044 „Hazardous Substances at Universities – Information for Students and Scientific Employees“ aktualisiert.
Die DGUV Information 201-023 „Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten“ gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheits-verordnung, der Baustellenverordnung, den Arbeitsstättenregeln, den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei den entsprechenden Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Licht benötigt der Mensch zum Sehen, Kontraste erkennen, Farben unterscheiden und um Bewegungen wahrzunehmen. Licht beeinflusst darüber hinaus den biologischen Rhythmus des Menschen, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden. Diese nichtvisuellen Wirkungen Licht – in der Literatur auch biologische Lichtwirkungen genannt – sind somit bedeutsam für die Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind insbesondere Schicht- und Nachtarbeit Arbeitsformen, häufig mit ungünstigen Auswirkungen auf die Gesundheit. Diese reichen von Ein- und Durchschlafstörungen, Verdauungsproblemen über Herz-Kreislauf- sowie Stoffwechselstörungen bis hin zu psychischen Problemen.