Dichtflächen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind regelmäßig auf ihre Dichtheit zu untersuchen, damit wassergefährdende Stoffe nicht in den Boden und das Grundwasser eindringen können. An Bestandsanlagen gelten Dichtflächen als flüssigkeitsdicht und beständig, sofern durch visuelle Begutachtung keine Mängel festgestellt werden. Eine visuelle Beurteilung ist immer subjektiv und oft schwierig durchführbar.