Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist.
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Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist.
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Nach Beschlussfassung des Bundestages u. a. über die Verlängerung des Infektionsschutzgesetztes am 9.9.2022, wird die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 1.10.2022 in Kraft treten.
Seit dem 01.09.2022 sind neben Unternehmen auch öffentliche Einrichtungen zur Einsparung von Gas und Strom verpflichtet. Die Bundesregierung hat mit ihrer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen entschieden.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist verlängert und geändert worden.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend den gesetzlichen Regelungen für das Jahr 2022 bestimmt, insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist an die epidemische Lage gekoppelt. Aus diesem Grund wird sie bis mindestens 24. November 2021 verlängert.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist geändert worden.
Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche.
Seit 21. Januar 2021 gilt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Sie hat das Ziel, das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit Bund, Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Epidemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.