Neu Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung
Seit dem 01.09.2022 sind neben Unternehmen auch öffentliche Einrichtungen zur Einsparung von Gas und Strom verpflichtet. Die Bundesregierung hat mit ihrer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen entschieden.
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