Die TRGS 513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“ ist geändert worden, indem Anlage 5 neugefasst wurde. Die neugefasste Anlage finden Sie hier https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-513-Aenderungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3. Hinweis: Die TRGS 513 selbst sowie die Anlagen 1-4 werden im Kontext der vorgesehenen Änderung der Gefahrstoffverordnung überarbeitet.
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