Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“

Die TRGS 905 ist geändert und ergänzt worden.

Geändert TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Die TRGS 910 ist geändert und ergänzt worden.

Geändert TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“

In der Anlage der TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ wurde die Anlage 1 neugefasst, indem der Hinweis auf die aktualisierte DGUV Information 213-714 „Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie“ aufgenommen wurde. Außerdem wurde die laufende Nummer 12 gestrichen.

Geändert TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

Bei der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wurde ein neuer Anhang 4 angefügt. Dieser erläutert die Methode von Young et. al. zur Bestimmung der alkalischen und sauren Reserve. Durch die Hinzunahme des neuen Anhangs wurde zudem das Inhaltsverzeichnis um Anhang 4 ergänzt und in Anhang 2 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 wurde jeweils in Absatz 1 die neue Fußnote 8 hinzugefügt mit folgendem Text: „Erfolgt die Einstufung aufgrund eines extremen pH-Werts, ist auch eine saure/alkalische Reserve nach J. R. Young et al. zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu siehe Anhang 4“.

Geändert TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“

Die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die TRGS 900 „Arbeitsplätze“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 Arbeitsgrenzwerte ist geändert worden. Neu gefasst wurden die Nummer „2.9 Anwendung und Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische“. In Nummer 2.10 Absatz 4 hat die bisherige Fußnote 8 nun die Nummer 9 erhalten. Zudem wurden in Nummer 3 Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte und in Nummer 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ Änderungen vorgenommen.

Neu TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

Diese TRGS gilt für Tätigkeiten, bei denen durch eine Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen der Kategorie 1A oder 1B ein hohes Risiko gemäß TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ auftreten kann.

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 “ Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”, ist geändert, ergänzt und berichtigt worden.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

In Nummer 3 Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte a) wird unter „Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen“ „Spalte Bemerkungen“ folgende neue Nummer 24 angefügt: „Für als Carc 1A oder 1B eingestufte Nickelverbindungen siehe TRGS 910 und TRGS 561. Eine Beurteilung anhand des AGW für Nickelmetall kann dann erfolgen,

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