Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
Die TRGS 900 „Arbeitsplätze“ ist geändert worden. Änderungen gab es bei den Einträgen zu Indium und seinen Verbindungen. Die Einträge 2-Butoxyethanol, 2-Butoxyethyl-acetat, Fluoride, Naphthalin, Nitrobenzol, Phosphorpentoxid, Tetrachlorethylen (Per) und Zinn(II)-Verbindungen (anorganische) erhalten die Bemerkung „EU“. Die CAS-Nr. beim Eintrag Pentanole: Isomerengemische“ muss lauten „94624-12-1“.
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