Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die TRGS 900 „Arbeitsplätze“ ist geändert worden. Änderungen gab es bei den Einträgen zu Indium und seinen Verbindungen. Die Einträge 2-Butoxyethanol, 2-Butoxyethyl-acetat, Fluoride, Naphthalin, Nitrobenzol, Phosphorpentoxid, Tetrachlorethylen (Per) und Zinn(II)-Verbindungen (anorganische) erhalten die Bemerkung „EU“. Die CAS-Nr. beim Eintrag Pentanole: Isomerengemische“ muss lauten „94624-12-1“.

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