Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.

  1. In Anlage 1 Abschnitt 1 werden unter Spalte Hinweise
  2. bei Buchstabe c) der Klammerausdruck „(zurzeit noch nicht vergeben)“ gestrichen,
  3. die neuen Buchstaben f) und g) angefügt:
  4. f) „Die Akzeptanzkonzentration wird in formaler Umsetzung der Richtlinie 2017/2398/EU auf den verbindlichen EU-Grenzwert festgesetzt.“
  5. g) „Die Akzeptanzkonzentration wird in formaler Umsetzung der Richtlinie2019/130/EU auf den verbindlichen EU-Grenzwert festgesetzt.“
  6. In Anlage 1 Tabelle 1 wurden Einträge Epichlorhydrin und 4,4‘-Methylen-bis(2-chloranilin)(MOCA) ergänzt
  7. In Anlage 1 Abschnitt 3 werden in der Tabelle folgende Einträge eingefügt:
    • 79-46-9 2-Nitropropan
    • 101-14-4 4,4′-Methylen-bis(2-chloranilin) (MOCA)

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