Die TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keim-zellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ ist geändert und ergänzt worden.

Die TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keim-zellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ ist geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ wird wie folgt geändert und ergänzt.
Die TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ wird wie folgt geändert und berichtigt.
Die TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ ist wie folgt geändert worden.
Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 721 konkretisiert die Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ ist berichtigt worden. In den Abschnitten 4.4.2, 4.5 und in den Literaturhinweisen sind einzelne Sätze neu gefasst worden.
Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Diese TRGS soll den Arbeitgeber darin unterstützen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden.
Die TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“ ist berichtigt worden.