Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.