Geändert ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ | Regel-Recht aktuell Geändert ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Geändert ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche, Bereitschaftsräume sowie an Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen für schwangere Frauen und stillende Mütter nach Anhang 4.2 und 5.2 Abs. 1 b) und c) der Arbeitsstättenverordnung.

Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Pausenräumen und Pausenbereichen sowie von Bereitschaftsräumen für Beschäftigte in Arbeitsstätten, in Gebäuden oder im Freien. Sie gilt auch für Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen für schwangere Frauen und stillende Mütter. Hinweis: Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ eingefügt.

Die Änderungen waren vor allem formaler Natur.

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