Regeln

Geändert TRBA 255 Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst

Die TRBA 255 konkretisiert die Biostoffverordnung (BioStoffV) [1] für die Dauer den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Infektionsschutzgesetz, die durch nicht ausreichend impfpräventable respiratorische Viren – im Folgenden „pandemische Viren“ – verursacht wird. Sie findet auch Anwendung, wenn aufgrund vorliegender Erkenntnisse – insbesondere über eine internationale biologische Gefahrenlage – damit gerechnet werden muss, dass es zu einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kommen kann.

Geändert TRBA 214 „Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen“

Diese TRBA gilt für den Umgang mit Biostoffen bei Tätigkeiten in Anlagen zur Behandlung beziehungsweise stofflichen oder energetischen Verwertung von Abfällen. Außerdem gilt diese TRBA für Sortieranalysen und manuelles Sortieren von Abfällen außerhalb von Abfallbehandlungsanlagen.

Neu TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen

Diese TRBA gilt für Tätigkeiten bei der Abfallsammlung, die mit einer Exposition gegenüber Biostoffen einhergehen können und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.

Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert und ergänzt worden.

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert und ergänzt worden.

Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV

Die TRBS 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit“ ist geändert worden.

Geändert TRBS 1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

Die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ ist berichtigt worden.

Geändert TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)

Die TRGS 903„Biologische Grenzwerte (BGW)“ ist geändert und ergänzt worden.

Neu TRGS 505 Blei

Die TRGS 505 richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen zur Unterschreitung des in Deutschland geltenden Biologischen Grenzwertes (BGW) von 150 μg Blei/L Blut. Dieser Wert gilt nicht für Beschäftigte im gebärfähigen Alter. Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt. Beschäftigungsbeschränkungen sind in Abschnitt 7, Verwendungsverbote in Abschnitt 6 aufgeführt.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert oder ergänzt worden.

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