Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen.
Ausgabe: Oktober 2022
GMBl 2022, S. 895-926 [Nr. 40] (vom 18.11.2022)
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen.
Ausgabe: Oktober 2022
GMBl 2022, S. 895-926 [Nr. 40] (vom 18.11.2022)
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Diese TRGS gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z. B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos). Belastete Althölzer,
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Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ ist großflächig geändert und überarbeitet worden.
Die TRBS 1201 Teil 4 ist grundlegend geändert.
Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden.
Die TRGS 505 „Blei ist geändert worden.
In der TRGS 509 sind die Anhänge 1 bis 4 geändert worden.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert worden.
Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ist geändert worden.