Die TRBS 1201 Teil 4 ist grundlegend geändert.
Die TRBS 1201 Teil 4 ist grundlegend geändert.
Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden.
Die TRGS 505 „Blei ist geändert worden.
In der TRGS 509 sind die Anhänge 1 bis 4 geändert worden.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert worden.
Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ist geändert worden.
Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)1 in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur2.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 Fußböden ist an zahlreichen Stellen geändert.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen ist an zahlreichen Stellen geändert.