Geändert AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen – Arbeitsmedizinische Regel | Regel-Recht aktuell Geändert AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen – Arbeitsmedizinische Regel – Regel-Recht aktuell
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Geändert AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen – Arbeitsmedizinische Regel

GMBl 2024, S. 365-369 [Nr. 18] (vom 17.04.2024)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“ – Bek. d. BMAS v. 7.11.2023 – IIIb1-36628-15/27 –

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