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Geändert TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“

Die TRGS 905 ist geändert und ergänzt worden.

Geändert TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Die TRGS 910 ist geändert und ergänzt worden.

Geändert TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuerund Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“

In der TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuerund Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ wurde in Nummer 4.1 Absatz 8 die Tabelle 5 neu gefasst.

Geändert TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“

In der Anlage der TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ wurde die Anlage 1 neugefasst, indem der Hinweis auf die aktualisierte DGUV Information 213-714 „Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie“ aufgenommen wurde. Außerdem wurde die laufende Nummer 12 gestrichen.

Geändert TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

Bei der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wurde ein neuer Anhang 4 angefügt. Dieser erläutert die Methode von Young et. al. zur Bestimmung der alkalischen und sauren Reserve. Durch die Hinzunahme des neuen Anhangs wurde zudem das Inhaltsverzeichnis um Anhang 4 ergänzt und in Anhang 2 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 wurde jeweils in Absatz 1 die neue Fußnote 8 hinzugefügt mit folgendem Text: „Erfolgt die Einstufung aufgrund eines extremen pH-Werts, ist auch eine saure/alkalische Reserve nach J. R. Young et al. zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu siehe Anhang 4“.

Neu TRBA 260 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin und bei vergleichbaren Tätigkeiten“

Diese Technische Regeln bei Tätigkeiten mit Biostoffen in der Veterinärmedizin und vergleichbare Tätigkeiten angewendet. Das sind Tätigkeiten, bei denen Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder stationär versorgt werden, wenn Kontakt zu Biostoffen besteht, zum Beispiel Überwachung landwirtschaftlicher oder privater Tierhaltungen aufgrund des Tiergesundheits- oder des Tierschutzgesetzes, des Arzneimittelrechts oder des Rechts der tierischen Nebenprodukte einschließlich durchzuführender Maßnahmen, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben.

Geändert TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“

Die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die TRGS 900 „Arbeitsplätze“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 Arbeitsgrenzwerte ist geändert worden. Neu gefasst wurden die Nummer „2.9 Anwendung und Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische“. In Nummer 2.10 Absatz 4 hat die bisherige Fußnote 8 nun die Nummer 9 erhalten. Zudem wurden in Nummer 3 Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte und in Nummer 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ Änderungen vorgenommen.

Geändert TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“

In der TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ wurden in der Anlage die laufenden Nummern 2 und 3 neu gefasst.

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