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Gesetze, Verordnungen, Regeln

Geändert ChemG – Chemikaliengesetz – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen

Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

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Geändert TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Diese TRBS 1201 Teil 4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Geändert TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition

Technische Regel für Gefahrstoffe

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Geändert TRBA 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen“ Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Vom 21.Juli.2023
(GMBl. Nr. 38 vom 21.07.2023 S. 800)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder.

Geändert SGB VII – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

„Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 191) geändert worden ist“

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Geändert Neue Arbeitsplatzgrenzwerte in der TRGS 900

Im Juni 2023 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 35, S. 755-756) Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gegeben.

Neben den Änderungen und Ergänzungen wurden folgende Einträge aus der Tabelle gestrichen:
• Aldrin (ISO),

Geändert GGBefG – Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Vom 7. Juli 2009 (BGBl. Nr. 40 vom 15.07.2009 S. 1774, ber. 28.12.2009 S. 3975)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter.

Es findet keine Anwendung auf die Beförderung

  1. innerhalb eines Betriebes oder mehrerer verbundener Betriebsgelände (Industrieparks),

Geändert TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Vom 22. Juli 2016
(GMBl Nr. 29/30 vom 22.07.2016 S. 562; 17.10.2016 S. 826 16; 14.08.2019 S. 477 19; 14.04.2020 S. 284 20; 10.11.2020 S. 967 20a;

Neu TRBS 1116 – Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln – Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 532)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Neu TRBS 1115 Teil 1 – „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ – Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 522)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw.

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