Diese Technische Regeln bei Tätigkeiten mit Biostoffen in der Veterinärmedizin und vergleichbare Tätigkeiten angewendet. Das sind Tätigkeiten, bei denen Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder stationär versorgt werden, wenn Kontakt zu Biostoffen besteht, zum Beispiel Überwachung landwirtschaftlicher oder privater Tierhaltungen aufgrund des Tiergesundheits- oder des Tierschutzgesetzes, des Arzneimittelrechts oder des Rechts der tierischen Nebenprodukte einschließlich durchzuführender Maßnahmen, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben.