Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 475).

Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 475).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).
 Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).
Die TRGS 905 ist geändert und ergänzt worden.
Die TRGS 910 ist geändert und ergänzt worden.
In der TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuerund Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ wurde in Nummer 4.1 Absatz 8 die Tabelle 5 neu gefasst.
In der Anlage der TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ wurde die Anlage 1 neugefasst, indem der Hinweis auf die aktualisierte DGUV Information 213-714 „Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie“ aufgenommen wurde. Außerdem wurde die laufende Nummer 12 gestrichen.
Bei der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wurde ein neuer Anhang 4 angefügt. Dieser erläutert die Methode von Young et. al. zur Bestimmung der alkalischen und sauren Reserve. Durch die Hinzunahme des neuen Anhangs wurde zudem das Inhaltsverzeichnis um Anhang 4 ergänzt und in Anhang 2 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 wurde jeweils in Absatz 1 die neue Fußnote 8 hinzugefügt mit folgendem Text: „Erfolgt die Einstufung aufgrund eines extremen pH-Werts, ist auch eine saure/alkalische Reserve nach J. R. Young et al. zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu siehe Anhang 4“.
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