Diese Technische Regel enthält Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb von
- Ortsbeweglichen und ortsfesten Gasfüllanlagen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 3 BetrSichV
- Tankstellen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 6 BetrSichV sowie
- der Kombination einer Tankstelle mit einer oder mehreren Gasfüllanlagen (Betankungsanlage)
für Landfahrzeuge.
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