Neu TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren | Regel-Recht aktuell Neu TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Neu TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren

Diese TRGS gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen (ganz oder teilweise geschlossen und im Freien), in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können. Die TRGS ist auch anzuwenden, wenn alternative Kraftstoffe wie z. B. Rapsölmethylester (RME, „Bio-Diesel“) eingesetzt werden.

Detailliertere Informationen finden Sie hier