Die TRGS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ist umfangreich geändert worden.

Die TRGS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert worden.
Die TRGS Biologische Grenzwerte (BGW) ist geändert worden.
Die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte ist geändert worden.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend den gesetzlichen Regelungen für das Jahr 2022 bestimmt, insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
Mit der 8. Änderung wurde die Kennzeichnung „Z“ beim SARS-CoV-2 Virus ergänzt.
Der Absatz 1 im Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ der TRBA wurde neu gefasst.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist an die epidemische Lage gekoppelt. Aus diesem Grund wird sie bis mindestens 24. November 2021 verlängert.