Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Verordnung wurde geändert. Artikel 1, Absatz 2 gilt mit Wirkung vom 1. Juni 2017. Abweichend von Absatz 2 dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1.
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