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Europäische Regelungen

Geänderte Verordnung (EU) Nr. 2016/1179

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Verordnung wurde geändert. Artikel 1, Absatz 2 gilt mit Wirkung vom 1. Juni 2017. Abweichend von Absatz 2 dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1.

Neu Richtlinie (EU) Nr. 2006/126/EG (Ersetzt RL 91/439/EWG)

Die Richtlinie (EU) 2006/126/EG über die Regelungen zum Führerschein wurde neu gefasst und ersetzt damit die Richtlinie (91/439/EWG). Grund dafür sind mehrfache erhebliche Änderungen.  Die Mitgliedstaaten führen einen nationalen Führerschein gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie ein. Unbeschadet der Datenschutzvorschriften dürfen die Mitgliedstaaten ein Speichermedium (Mikrochip) als Teil des Führerscheins einführen,

Neu Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148

Die neue EU-Richtlinie 2016/1148  regelt die Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union. Die Richtlinie sieht die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, eine nationale Strategie für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen festzulegen, die Schaffung einer Kooperationsgruppe,

Änderung Verordnung (EU) Nr. 2016/879

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/879 des Europäischen Parlaments und Rates zur Festlegung der Einzelheiten der Konformitätserklärung für das Inverkehrbringen von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllt sind, und der Überprüfung durch einen unabhängigen Prüfer ist geändert worden.

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Geändert Verordnung (EU) Nr. 1907/2006

Der Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 ist geändert worden. Eintrag 6 Spalte 2 Absatz sind neu gefasst worden. Gleichzeitig ist der Anhang um den Eintrag „Anorganische Ammoniumsalze“ ergänzt worden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Änderung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, schwere Augenschädigung/Augenreizung und akute Toxizität ist geändert worden. In den Anhängen VII und VIII sind jeweils die Nummern 8.1 und 8.2 neugefasst worden.

Neue EU-Vorschriften für PSA und Gasverbrauchseinrichtungen

Die neue Verordnung für Gasverbrauchseinrichtungen ersetzt die bestehende Richtlinie 2009/142/EG. Inhaltlich konzentrieren sich die Änderungen auf die Klarstellung des Anwendungsbereiches (einschl. der Abgrenzung zu anderenEU-Rechtsvorschriften) sowie die Einführung fehlender Begriffsbestimmungen. Die bisherige Richtlinie 2009/142/EG wird in eine unmittelbar wirkende EU-Verordnung umgewandelt.

Geänderte EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Die EU-Verordnung 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Nonylphenolethoxylate ist geändert worden. In Anhang XVII der Eintrag „46a. Nonylphenolethoxylate (NPE) (C2H4O)nC15H24O“ eingefügt. Detaillierte Informationen finden Sie hier

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