(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2831 vom 11.11.2024)
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2831 vom 11.11.2024)
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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2599 der Kommission vom 4. Oktober 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 der Kommission hinsichtlich der zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten Normen für persönliche Absturzschutzausrüstung, Atemschutzgeräte mit Gebläsefiltern, Schuhe,
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Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates).
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Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate
(ABl.
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Amtsblatt der Europäischen Union
L 125/37
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.Â
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Die Europäische Kommission – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 und Anhang II Buchstabe d, in Erwägung nachstehender Gründe.
In der Fachbereich AKTUELL wird beschrieben, was zu beachten ist, wenn mit Hilfe mobiler Geräte (Kompressoren) Atemluft erzeugt werden soll. Dabei wird auf das Vorschriften- und Regelwerk sowie auf aktuell gültige Normen Bezug genommen.
Die Richtlinie 2004/37/EG ist umfassend geändert worden.
Die EU-Kommission hat die Empfehlung (EU) 2021/1433 der Kommission zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Covid-19-Bedrohung veröffentlicht. Diese betrifft Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), insbesondere Gesichtsmasken, aber auch Handschuhe, Schutzoveralls und Augenschutz.
Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.